AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von LENS SEAL®
Allgemeines
Unsere nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung vorgefertigter Sicherheitssiegel, Sicherheitsetiketten, Sicherheitsfolien, Ausgabe-automaten und Nebenleistungen.
Angebot und Vertragsabschluß
Alle Angebote von LENS SEAL® sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Auslieferung der Ware an den Transporteur durch LENS SEAL® zustande. Soweit eine schriftliche Bestätigung der Aufträge durch uns erfolgt, legt deren Inhalt das Vertragsverhältnis und den Lieferumfang rechtsverbindlich fest. Nebenabreden und mündliche Erklärungen unserer Mitarbeiter werden in diesem Fall nur Vertragsinhalt, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Lieferung der Sicherheitssiegel, Sicherheitsetiketten etc.
Die Lieferung erfolgt bei Übergabe bzw. Übersendung des bzw. der Sicherheitssiegel etc. Der Versand unserer Produkte erfolgt in jedem Fall auf Gefahr des Käufers. Mit der Abgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Ist die Ware vom Käufer abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Besteller über.
Korrekturabzüge
Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und dem Lieferanten druckreif erklärt zurückzugeben. Der Lieferant haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Änderungen nach der Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Auftraggebers. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.
Haftung und Schadenersatz
Wir haften nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten unserer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten und für die vorsätzliche und grob fahrlässige Verletzung von Hauptpflichten durch andere Mitarbeiter.
Wir haften nicht für Folgeschäden. Soweit gesetzlich zulässig haftet LENS SEAL® auf keinen Fall für irgendwelche Schäden gleich welcher Art, einschließlich ohne Beschränkung auf direkte oder indirekte Schäden aus Körperverletzung, entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust geschäftlicher Informationen oder irgendeinem anderen Vermögensschaden aus der Benutzung unserer Produkte oder aus der Tatsache, daß diese nicht benutzt werden können.
Von LENS SEAL® nicht zu vertretene Umstände, die die
Beschaffung, Herstellung oder den Versand behindern, erschweren oder unmöglich machen, wie höhere Gewalt, Krieg, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Betriebsstörungen oder Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten, befreien LENS SEAL® für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht. Dauern diese Umstände länger als zwei Monate an, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Preise, Zahlung
Die Preise und Vergütungen sind in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer angegeben. Alle Rechnungen sind sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Die Kosten für Verpackung, Fracht und Versand werden, wenn nicht anderweitig vereinbart, zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche und die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen sind unzulässig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt , Verzugszinsen in Höhe von 4 % über Bundesbankdiskontsatz zu berechnen.
Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung Sicherheitssiegel, Sicherheitsetiketten etc. erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher – auch der künftig entstehenden Forderungen.
Sonstige
Der Käufer verpflichtet sich, die von LENS SEAL® gelieferte Ware unmittelbar nach der Anlieferung bzw. nach der eigenen Abholung zu untersuchen und etwaige Schäden, Mängel oder Beanstandungen innerhalb von 5 Werktagen gegenüber LENS SEAL® schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Käufers.
Eine Gewähr für die Eignung unserer Produkte für den vom Käufer beabsichtigten speziellen Verwendungszweck kann von LENS SEAL® nicht übernommen werden. Da die Einsatzsituationen für Verbrauchsmaterial in der Praxis sehr unterschiedlich sind, ist es vor jeder Anwendung unbedingt erforderlich, die Eignung der Produkte für den speziellen Anwendungsfall durch käuferseitige Versuche zu überprüfen. LENS SEAL® ist berechtigt, alle mit und ohne Kundenlogo gefertigten Sicherheitssiegel / Sicherheitsetiketten der Käufer im Internet auszustellen.
Nichtigkeitsklausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist Neuhausen a.d.F. Gerichtsstand ist Stuttgart. Es gilt ausschließlich das materielle deutsche Recht.
Stand: 01.01.2020